Für Betreiber
Prüfpflichten im Blick: für Betreiber von Sonderbauten
Objekte, Fristen und Nachweise für Betreiber: Prüfbüro finden oder Prüfungen selbst steuern. Für Hotels, Kliniken, Einkaufszentren, Garagen und mehr.
- Vermittlung kostenlos
- Unverbindlich
- Deutschlandweit
Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Wer prüfen lassen muss und warum
Wer ein Gebäude mit besonderer Nutzung betreibt, ist in aller Regel dafür verantwortlich, dass die sicherheitstechnischen Anlagen wiederkehrend geprüft werden. Betroffen sind typischerweise Sonderbauten: Hotels, Kliniken, Pflegeheime, Schulen, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser und größere Garagen.
Die Pflicht ergibt sich nicht aus einem einzigen Bundesgesetz, sondern aus der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes, Ihrer Baugenehmigung und dem Brandschutznachweis. Deshalb unterscheiden sich Intervalle und Prüfumfang zwischen zwei sehr ähnlichen Häusern. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihren Unterlagen.
Der häufigste Irrtum: Die jährliche Wartung durch die Errichterfirma sei bereits die gesetzliche Prüfung. Sie ist es nicht. Die baurechtliche Prüfung führt ein anerkannter Prüfsachverständiger durch, unabhängig vom Wartungsunternehmen, und dokumentiert sie in einem Prüfbericht.
Prüfpflichten nach Nutzung
Suchen Sie die Nutzung Ihres Objekts. Jede Seite beschreibt die typischen Anlagen, Intervalle und Stolpersteine dieser Gebäudeart.
Theater, Kinos und Hallen
- Theater Sicherheitstechnische Anlagen im Theater prüfen lassen: RWA, Alarmierung, Bühne. Prüfbüro...
- Kinos Kinos mit Dauerspielbetrieb: Entrauchung, Alarmierung und Prüfungen außerhalb der Vorstell...
- Hallen Mehrzweckhallen, Messe und Sport: wechselnde Nutzung ändert oft die Anforderungen. Prüfbür...
Einkauf und Handel
- Einkaufszentren Mall und Center: gemeinsame Anlagen, Sprinkler, Brandmeldeanlage, Prüfungen nach Ladenschl...
- Ladenstraßen Überdachte Ladenstraßen und Passagen: eine Entrauchung, viele Mieter. Prüfungen bündeln un...
- Supermärkte Supermärkte und Filialketten: Sprinkler, BMA und Filialnetze in einer Software. Prüfung be...
Hotels und Unterkünfte
- Hotels Hotels: Brandmeldeanlage, Alarmierung und Notlicht prüfen lassen, ohne den Betrieb zu stör...
- Pensionen Pensionen und kleinere Beherbergung: oft unklare Pflichtlage, fehlende Altunterlagen. Prüf...
- Ferienunterkünfte Ferienanlagen und saisonale Unterkünfte: Träger, Verwalter und Prüfungen in der Nebensaiso...
Krankenhäuser und Pflege
Tiefgaragen und Parkhäuser
Schulen und Kitas
Anlagen, die am häufigsten geprüft werden
Wenn Sie schon wissen, um welche Anlage es geht, starten Sie hier.
- Brandmeldeanlage Brandmeldeanlage prüfen lassen: Wartung durch die Fachfirma und baurechtliche Prüfung durc...
- RWA Rauchabzug und RWA prüfen lassen: Treppenhaus, maschinelle Entrauchung, Unterschied zur Wa...
- Sprinkleranlage Sprinkleranlage prüfen lassen: VdS-Wartung und baurechtliche Prüfung unterscheiden. Prüfbü...
- Notbeleuchtung Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung prüfen: Eigenkontrolle, Wartung und Sachverständ...
Begriffe aus Auflagen und Prüfberichten
Prüfverordnung, Sonderbau, Wirkprinzipprüfung: Was hinter den Begriffen steckt, die in Ihren Unterlagen auftauchen.
Was Betreiber in PrüfSmart steuern
Prüfpflichten enden nicht mit dem Termin. Die Software hält fest, was danach nachweisbar sein muss.
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Objekte und Anlagen
Jedes Gebäude mit Adresse, Nutzung und den sicherheitstechnischen Anlagen, die dazugehören. Auch über viele Standorte.
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Fristen im Blick
Wann die nächste wiederkehrende Prüfung fällig ist, steht am Objekt und nicht in einer Tabelle, die niemand pflegt.
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Prüfberichte und Nachweise
Berichte, Genehmigungen und Wartungsnachweise liegen am Objekt und sind bei Kontrollen sofort auffindbar.
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Mängel verfolgen
Festgestellte Mängel mit Bewertung und Status, inklusive Nachweis, wann sie beseitigt wurden.
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Termine abstimmen
Prüftermine mit dem Prüfbüro abstimmen, ohne Telefonkette. Verschiebungen bleiben nachvollziehbar.
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Zugang für Ihr Prüfbüro
Das beauftragte Büro arbeitet im selben Objekt, sieht aber nur, was zu seinem Auftrag gehört.
So sieht das als Betreiber aus
Die folgenden Ansichten stammen aus der Anwendung, nicht aus einem Prospekt.
Portal
Ein Dashboard für alle Objekte
Offene Mängel, laufende Aufträge, Anfragen und Dateianfragen auf einer Startseite. Auch dann, wenn mehrere Prüfbüros für Sie arbeiten.
- Objekte, laufende Aufträge und offene Mängel als Kennzahl
- Offene Angebote und Dateianfragen direkt erreichbar
- Eigentümerwechsel und Einladungen sauber dokumentiert
Mängel
Mängel bis zur Beseitigung verfolgen
Nach der Prüfung zählt, was aus den Feststellungen wird. Jeder Mangel hat Objekt, Bewertung und Status, damit nichts unbemerkt offen bleibt.
- Offene und erledigte Mängel getrennt
- Bewertung zeigt, was dringend ist
- Nachweis der Beseitigung bleibt am Objekt
Objekte
Alle Standorte in einer Liste
Ob ein Haus oder fünfzig: Objektnummer, Bezeichnung, Adresse und Status in einer Übersicht, filterbar nach Zeitraum und Status.
- Eigene Objektnummern statt fremder Kürzel
- Status je Objekt, auch für stillgelegte Standorte
- Unterlagen und Fristen hängen am Objekt
Wer macht was in PrüfSmart
Beide Seiten arbeiten im selben Vorgang, sehen aber jeweils das, was zu ihrer Rolle gehört. Niemand schickt Dateien hinterher.
Das Prüfbüro
- Nimmt die Anfrage an und schreibt das Angebot
- Plant Termin und Prüfer, auch im Team
- Führt die Prüfung durch und lädt den Prüfbericht hoch
- Dokumentiert Mängel und rechnet die Leistung ab
Der Betreiber
- Stellt die Anfrage und nimmt das Angebot an
- Sieht Termin, Status und Ansprechpartner im Portal
- Lädt fehlende Unterlagen direkt hoch
- Behält Mängel, Nachweise und die nächste Frist im Blick
Von der Anfrage zum Prüfbericht
Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.
-
1
Anfrage beschreiben
Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.
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2
Angebote erhalten
Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.
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3
Prüfung vor Ort
Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.
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4
Nachweise ablegen
Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.
Das brauchen Sie für die Anfrage
Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.
Anfrage starten- Adresse und Nutzung des Objekts
- Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
- Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
- Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
- Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort
Mit PrüfSmart
Alle Objekte, alle Fristen, ein Konto
Ob ein Haus oder fünfzig Standorte: Objekte, Anlagen, Prüftermine und Berichte liegen an einem Ort. Vor Ablauf einer Frist werden Sie erinnert, statt beim nächsten Behördenbesuch daran erinnert zu werden.
- Fristenübersicht über alle Objekte
- Prüfberichte und Mängel dokumentiert
- Aufgaben und Zuständigkeiten im Team
- Direkter Draht zum beauftragten Prüfbüro
Häufige Fragen
Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.
Frage nicht dabei? Schreiben Sie unsBin ich als Betreiber für die Prüfung verantwortlich?
In der Regel veranlasst der Betreiber die wiederkehrende Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen. Ob und was geprüft werden muss, steht in Baugenehmigung, Brandschutznachweis und der Prüfverordnung Ihres Landes. PrüfSmart ersetzt keine Rechtsberatung.
Was unterscheidet Wartung und Sachverständigenprüfung?
Die Wartung macht die Fachfirma der Anlage. Die baurechtliche Prüfung macht ein anerkannter Prüfsachverständiger, oft im Abstand von mehreren Jahren. Viele Betreiber verwechseln beides.
Wie finde ich heraus, ob mein Gebäude ein Sonderbau ist?
Der Hinweis steht meist in der Baugenehmigung und im Brandschutznachweis. Auch die Nutzung gibt einen Anhaltspunkt: Beherbergung, Versammlung, Verkauf, Pflege, Schule oder größere Garagen sind die typischen Fälle. Im Zweifel klärt das ein Prüfsachverständiger anhand Ihrer Unterlagen.
Was kostet eine wiederkehrende Prüfung?
Das hängt von Anlagenart, Größe und Aufwand vor Ort ab. Über die Anfrage erhalten Sie konkrete Angebote, statt mit Pauschalen zu rechnen. Die Vermittlung selbst ist kostenlos.
Was passiert, wenn eine Frist verstrichen ist?
Holen Sie die Prüfung zeitnah nach und dokumentieren Sie das. Versäumte Prüfungen können im Schadensfall und bei behördlichen Kontrollen zum Problem werden, auch versicherungsseitig. Eine überfällige Prüfung wird nicht besser, wenn man wartet.
Prüfung anfragen oder selbst steuern
Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.