Für Betreiber

Prüfpflichten im Blick: für Betreiber von Sonderbauten

Objekte, Fristen und Nachweise für Betreiber: Prüfbüro finden oder Prüfungen selbst steuern. Für Hotels, Kliniken, Einkaufszentren, Garagen und mehr.

  • Vermittlung kostenlos
  • Unverbindlich
  • Deutschlandweit

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Prüfpflichten im Blick: für Betreiber von Sonderbauten

Wer prüfen lassen muss und warum

Wer ein Gebäude mit besonderer Nutzung betreibt, ist in aller Regel dafür verantwortlich, dass die sicherheitstechnischen Anlagen wiederkehrend geprüft werden. Betroffen sind typischerweise Sonderbauten: Hotels, Kliniken, Pflegeheime, Schulen, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser und größere Garagen.

Die Pflicht ergibt sich nicht aus einem einzigen Bundesgesetz, sondern aus der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes, Ihrer Baugenehmigung und dem Brandschutznachweis. Deshalb unterscheiden sich Intervalle und Prüfumfang zwischen zwei sehr ähnlichen Häusern. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihren Unterlagen.

Der häufigste Irrtum: Die jährliche Wartung durch die Errichterfirma sei bereits die gesetzliche Prüfung. Sie ist es nicht. Die baurechtliche Prüfung führt ein anerkannter Prüfsachverständiger durch, unabhängig vom Wartungsunternehmen, und dokumentiert sie in einem Prüfbericht.

Prüfpflichten nach Nutzung

Suchen Sie die Nutzung Ihres Objekts. Jede Seite beschreibt die typischen Anlagen, Intervalle und Stolpersteine dieser Gebäudeart.

Begriffe aus Auflagen und Prüfberichten

Prüfverordnung, Sonderbau, Wirkprinzipprüfung: Was hinter den Begriffen steckt, die in Ihren Unterlagen auftauchen.

Alle Begriffe ansehen

Was Betreiber in PrüfSmart steuern

Prüfpflichten enden nicht mit dem Termin. Die Software hält fest, was danach nachweisbar sein muss.

  • Objekte und Anlagen

    Jedes Gebäude mit Adresse, Nutzung und den sicherheitstechnischen Anlagen, die dazugehören. Auch über viele Standorte.

  • Fristen im Blick

    Wann die nächste wiederkehrende Prüfung fällig ist, steht am Objekt und nicht in einer Tabelle, die niemand pflegt.

  • Prüfberichte und Nachweise

    Berichte, Genehmigungen und Wartungsnachweise liegen am Objekt und sind bei Kontrollen sofort auffindbar.

  • Mängel verfolgen

    Festgestellte Mängel mit Bewertung und Status, inklusive Nachweis, wann sie beseitigt wurden.

  • Termine abstimmen

    Prüftermine mit dem Prüfbüro abstimmen, ohne Telefonkette. Verschiebungen bleiben nachvollziehbar.

  • Zugang für Ihr Prüfbüro

    Das beauftragte Büro arbeitet im selben Objekt, sieht aber nur, was zu seinem Auftrag gehört.

So sieht das als Betreiber aus

Die folgenden Ansichten stammen aus der Anwendung, nicht aus einem Prospekt.

Portal

Ein Dashboard für alle Objekte

Offene Mängel, laufende Aufträge, Anfragen und Dateianfragen auf einer Startseite. Auch dann, wenn mehrere Prüfbüros für Sie arbeiten.

  • Objekte, laufende Aufträge und offene Mängel als Kennzahl
  • Offene Angebote und Dateianfragen direkt erreichbar
  • Eigentümerwechsel und Einladungen sauber dokumentiert
Betreiber-Dashboard in PrüfSmart mit Objekten, Aufträgen und Mängeln

Mängel

Mängel bis zur Beseitigung verfolgen

Nach der Prüfung zählt, was aus den Feststellungen wird. Jeder Mangel hat Objekt, Bewertung und Status, damit nichts unbemerkt offen bleibt.

  • Offene und erledigte Mängel getrennt
  • Bewertung zeigt, was dringend ist
  • Nachweis der Beseitigung bleibt am Objekt
Mängelübersicht für Betreiber in PrüfSmart

Objekte

Alle Standorte in einer Liste

Ob ein Haus oder fünfzig: Objektnummer, Bezeichnung, Adresse und Status in einer Übersicht, filterbar nach Zeitraum und Status.

  • Eigene Objektnummern statt fremder Kürzel
  • Status je Objekt, auch für stillgelegte Standorte
  • Unterlagen und Fristen hängen am Objekt
Objektübersicht in PrüfSmart mit Status und Adressen

Wer macht was in PrüfSmart

Beide Seiten arbeiten im selben Vorgang, sehen aber jeweils das, was zu ihrer Rolle gehört. Niemand schickt Dateien hinterher.

Das Prüfbüro

  • Nimmt die Anfrage an und schreibt das Angebot
  • Plant Termin und Prüfer, auch im Team
  • Führt die Prüfung durch und lädt den Prüfbericht hoch
  • Dokumentiert Mängel und rechnet die Leistung ab
Für Prüfbüros ansehen

Der Betreiber

  • Stellt die Anfrage und nimmt das Angebot an
  • Sieht Termin, Status und Ansprechpartner im Portal
  • Lädt fehlende Unterlagen direkt hoch
  • Behält Mängel, Nachweise und die nächste Frist im Blick
Für Betreiber ansehen

Von der Anfrage zum Prüfbericht

Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.

  1. 1

    Anfrage beschreiben

    Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.

  2. 2

    Angebote erhalten

    Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.

  3. 3

    Prüfung vor Ort

    Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.

  4. 4

    Nachweise ablegen

    Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.

Das brauchen Sie für die Anfrage

Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.

Anfrage starten
  • Adresse und Nutzung des Objekts
  • Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
  • Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
  • Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
  • Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort

Mit PrüfSmart

Alle Objekte, alle Fristen, ein Konto

Ob ein Haus oder fünfzig Standorte: Objekte, Anlagen, Prüftermine und Berichte liegen an einem Ort. Vor Ablauf einer Frist werden Sie erinnert, statt beim nächsten Behördenbesuch daran erinnert zu werden.

  • Fristenübersicht über alle Objekte
  • Prüfberichte und Mängel dokumentiert
  • Aufgaben und Zuständigkeiten im Team
  • Direkter Draht zum beauftragten Prüfbüro
Objektübersicht mit Status und Adressen in PrüfSmart

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Bin ich als Betreiber für die Prüfung verantwortlich?

In der Regel veranlasst der Betreiber die wiederkehrende Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen. Ob und was geprüft werden muss, steht in Baugenehmigung, Brandschutznachweis und der Prüfverordnung Ihres Landes. PrüfSmart ersetzt keine Rechtsberatung.

Was unterscheidet Wartung und Sachverständigenprüfung?

Die Wartung macht die Fachfirma der Anlage. Die baurechtliche Prüfung macht ein anerkannter Prüfsachverständiger, oft im Abstand von mehreren Jahren. Viele Betreiber verwechseln beides.

Wie finde ich heraus, ob mein Gebäude ein Sonderbau ist?

Der Hinweis steht meist in der Baugenehmigung und im Brandschutznachweis. Auch die Nutzung gibt einen Anhaltspunkt: Beherbergung, Versammlung, Verkauf, Pflege, Schule oder größere Garagen sind die typischen Fälle. Im Zweifel klärt das ein Prüfsachverständiger anhand Ihrer Unterlagen.

Was kostet eine wiederkehrende Prüfung?

Das hängt von Anlagenart, Größe und Aufwand vor Ort ab. Über die Anfrage erhalten Sie konkrete Angebote, statt mit Pauschalen zu rechnen. Die Vermittlung selbst ist kostenlos.

Was passiert, wenn eine Frist verstrichen ist?

Holen Sie die Prüfung zeitnah nach und dokumentieren Sie das. Versäumte Prüfungen können im Schadensfall und bei behördlichen Kontrollen zum Problem werden, auch versicherungsseitig. Eine überfällige Prüfung wird nicht besser, wenn man wartet.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.