Für Betreiber
Prüfung fliegender Bauten
Zelte, Fahrgeschäfte und Bühnen laufen über Ausführungsgenehmigung, Gebrauchsabnahme und Prüfbuch. Das ist nicht dasselbe wie die PrüfVO für Sonderbauten. Wir nehmen die Anfrage trotzdem auf und klären, ob ein passendes Büro im Netzwerk ist.
- Eigenes Verfahren
- Prüfbuch
- Gebrauchsabnahme
Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
- Grundlage
- Ausführungsgenehmigung
- Nachweis
- Prüfbuch
- Vor Ort
- Gebrauchsabnahme
Ein anderes Verfahren als bei Sonderbauten
Zelte, Bühnen, Tribünen und Fahrgeschäfte sind fliegende Bauten. Für sie gilt nicht die übliche wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen im Gebäude, sondern ein eigenes Verfahren: Ausführungsgenehmigung mit Prüfbuch, Gebrauchsabnahme am jeweiligen Aufstellort und befristete Gültigkeit.
Das Prüfbuch ist dabei das zentrale Dokument. Es begleitet den fliegenden Bau, dokumentiert Genehmigung, Auflagen und die Abnahmen an den Aufstellorten. Ohne gültiges Prüfbuch wird es beim nächsten Standort schwierig.
Wir sagen offen: Das ist ein Spezialgebiet. Beschreiben Sie in der Anfrage genau, um welche Anlage und welches Verfahren es geht. Wir prüfen dann, ob im Netzwerk ein passendes Büro verfügbar ist, statt Ihnen ein unpassendes Angebot zu vermitteln.
Diese Anlagen werden hier typischerweise geprüft
Welche Anlagen bei Ihnen prüfpflichtig sind, ergibt sich aus Genehmigung und Brandschutznachweis. Die folgende Auswahl ist das, was in dieser Nutzung am häufigsten vorkommt.
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Ausführungsgenehmigung Grundlage für den Betrieb, befristet und an den Typ gebunden.
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Gebrauchsabnahme Am konkreten Aufstellort, vor der ersten Nutzung.
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Prüfbuch führen Dokumentation aller Abnahmen, Auflagen und Änderungen.
Typische Prüfintervalle
Richtwerte aus der Praxis. Verbindlich ist die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes zusammen mit Baugenehmigung und Brandschutznachweis.
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Ausführungsgenehmigung
befristet, Verlängerung erforderlich
Die Frist steht im Prüfbuch, nicht in einem allgemeinen Turnus.
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Gebrauchsabnahme
je Aufstellort
Abhängig von Anlage, Ort und Auflagen der zuständigen Stelle.
Woran es in der Praxis scheitert
Die häufigsten Gründe, warum bei der Prüfung Unterlagen fehlen oder Termine platzen.
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Prüfbuch unvollständig geführt
Fehlende Einträge machen die nächste Abnahme aufwendig oder unmöglich.
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Verlängerung zu spät beantragt
Befristungen laufen unabhängig von der Saison ab. Ohne Vorlauf steht die Anlage.
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Verwechslung mit der Sonderbauprüfung
Die Prüfung einer Halle ist etwas anderes als die Abnahme eines Zelts. Wer das vermischt, fragt beim falschen Büro an.
So läuft die Beauftragung ab
Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.
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1
Anfrage beschreiben
Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.
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2
Angebote erhalten
Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.
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3
Prüfung vor Ort
Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.
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4
Nachweise ablegen
Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.
Das brauchen Sie für die Anfrage
Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.
Anfrage starten- Adresse und Nutzung des Objekts
- Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
- Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
- Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
- Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort
Mit PrüfSmart
Fristen, Objekte und Nachweise an einem Ort
Nach der Prüfung beginnt die Arbeit, die Betreiber am häufigsten verlieren: Berichte wiederfinden, Mängel nachhalten, die nächste Frist nicht verpassen. Genau dafür ist PrüfSmart gebaut.
- Objekte und Anlagen mit allen Prüfterminen
- Prüfberichte und Mängel dokumentiert statt im Mailpostfach
- Erinnerungen vor Ablauf der nächsten Frist
- Zugang für Ihr Prüfbüro, ohne Dateien hin und her zu schicken
Häufige Fragen
Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.
Frage nicht dabei? Schreiben Sie unsIst das dieselbe Prüfung wie in einem Hotel?
Nein. Fliegende Bauten haben ein eigenes Verfahren. Beschreiben Sie Anlage und Genehmigung in der Anfrage, dann sehen wir, ob wir vermitteln können.
Vermittelt PrüfSmart auch für fliegende Bauten?
Wir nehmen die Anfrage auf und prüfen, ob ein Büro im Netzwerk dieses Verfahren abdeckt. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das, statt eine unpassende Vermittlung zu starten.
Was gehört in die Anfrage?
Art der Anlage, vorhandene Ausführungsgenehmigung, Prüfbuchnummer, Aufstellort und Zeitraum. Je genauer die Angaben, desto schneller die Einschätzung.
Prüfung anfragen oder selbst steuern
Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.