Für Betreiber

Prüfpflichten für Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Bewohner können sich oft nicht selbst retten. Deshalb sind Alarmierung, Fluchtwege und Nachweise besonders sichtbar für Aufsicht und Träger.

  • Schutzbefohlene
  • Evakuierung in Abschnitte
  • Nachweise für Aufsicht

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Prüfpflichten für Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Typisch geprüft
BMA, Notlicht, Türen
Richtwert
alle 3 Jahre
Adressat
Betreiber

Menschen, die nicht selbst fliehen können

In Pflege- und Betreuungseinrichtungen ist die Selbstrettung die Ausnahme. Das Schutzkonzept setzt deshalb auf frühe Detektion, verlässliche Alarmierung des Personals und die Möglichkeit, Bewohner horizontal in einen sicheren Brandabschnitt zu verlegen. Feststellanlagen an Türen, Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung sind dafür die technische Grundlage.

Aufsichtsbehörden, Heimaufsicht und Versicherer fragen die Nachweise regelmäßig ab. Träger mit mehreren Einrichtungen brauchen deshalb einen Überblick, der nicht in Ordnern einzelner Häuser steckt, sondern zentral geführt wird.

Der zweite Praxisaspekt: Prüfungen mit ausgelöster Alarmierung müssen mit dem Pflegebetrieb abgestimmt sein. Ohne vorbereitetes Personal entsteht Unruhe auf den Wohnbereichen.

Diese Anlagen werden hier typischerweise geprüft

Welche Anlagen bei Ihnen prüfpflichtig sind, ergibt sich aus Genehmigung und Brandschutznachweis. Die folgende Auswahl ist das, was in dieser Nutzung am häufigsten vorkommt.

Typische Prüfintervalle

Richtwerte aus der Praxis. Verbindlich ist die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes zusammen mit Baugenehmigung und Brandschutznachweis.

  • Brandmeldeanlage

    Richtwert alle 3 Jahre

    Wartung jährlich durch die Fachfirma, Prüfung getrennt davon.

  • Feststellanlagen

    Richtwert jährlich betrieblich, Prüfung nach Auflage

    Blockierte oder verstellte Türen sind ein häufiger Mangel.

  • Sicherheitsbeleuchtung

    Richtwert alle 3 Jahre

    Eigenkontrollen laufen monatlich, Betriebsdauertest jährlich.

Woran es in der Praxis scheitert

Die häufigsten Gründe, warum bei der Prüfung Unterlagen fehlen oder Termine platzen.

  • Brandschutztüren mit Keilen offen gehalten

    Der Klassiker im Pflegealltag. Er hebelt das Abschnittskonzept aus und fällt bei jeder Prüfung auf.

  • Nachweise nur im Haus

    Träger sehen den Gesamtstand nicht. Bei Nachfragen der Aufsicht fehlt der schnelle Zugriff.

  • Prüfung ohne Personalinformation

    Alarmproben ohne Vorbereitung erzeugen Unruhe bei Bewohnern und führen zu abgebrochenen Terminen.

So läuft die Beauftragung ab

Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.

  1. 1

    Anfrage beschreiben

    Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.

  2. 2

    Angebote erhalten

    Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.

  3. 3

    Prüfung vor Ort

    Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.

  4. 4

    Nachweise ablegen

    Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.

Das brauchen Sie für die Anfrage

Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.

Anfrage starten
  • Adresse und Nutzung des Objekts
  • Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
  • Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
  • Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
  • Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort

Mit PrüfSmart

Fristen, Objekte und Nachweise an einem Ort

Nach der Prüfung beginnt die Arbeit, die Betreiber am häufigsten verlieren: Berichte wiederfinden, Mängel nachhalten, die nächste Frist nicht verpassen. Genau dafür ist PrüfSmart gebaut.

  • Objekte und Anlagen mit allen Prüfterminen
  • Prüfberichte und Mängel dokumentiert statt im Mailpostfach
  • Erinnerungen vor Ablauf der nächsten Frist
  • Zugang für Ihr Prüfbüro, ohne Dateien hin und her zu schicken
PrüfSmart Dashboard mit Objekten, Aufträgen und offenen Mängeln

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Wer ist Adressat der Prüfpflicht: Träger oder Hausleitung?

Öffentlich-rechtlich der Betreiber der Anlage. Intern können Träger und Hausleitung Aufgaben teilen. Die Nachweise sollten an einem Ort liegen.

Wer ist verantwortlich: Träger oder Einrichtungsleitung?

Öffentlich-rechtlich der Betreiber der Anlage. Intern können Träger und Leitung Aufgaben aufteilen, die Nachweise sollten aber an einem Ort zusammenlaufen.

Wie oft muss eine Alarmprobe stattfinden?

Betriebliche Übungen und Unterweisungen sind vom Turnus der Sachverständigenprüfung getrennt und ergeben sich aus Ihrem Brandschutzkonzept und den Auflagen der Aufsicht.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.