Für Betreiber
Prüfpflichten für Krankenhäuser
In Kliniken zählt das Zusammenwirken: Brandmeldung, Stromversorgung, Entrauchung. Das ist eine Wirk-Prinzip-Prüfung, keine einzelne Wartung.
- Schutzbefohlene
- Sicherheitsstrom
- Wirkprinzipprüfung
Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
- Typisch geprüft
- BMA, SV-Strom, Entrauchung
- Richtwert
- alle 3 Jahre
- Besonderheit
- Zusammenwirken
Im Krankenhaus zählt das Zusammenspiel
Kliniken sind Sonderbauten mit der höchsten Anforderungsdichte. Patienten können sich oft nicht selbst retten, Evakuierung bedeutet horizontale Verlegung in einen anderen Brandabschnitt, und lebenserhaltende Technik darf auch bei Netzausfall nicht stehen bleiben. Entsprechend umfangreich ist die Prüfung.
Zentral ist die Wirkprinzipprüfung: Löst die Brandmeldeanlage aus, müssen Türen schließen, Entrauchung anlaufen, Aufzüge in die Evakuierungsstellung fahren und die Alarmierung gezielt informieren. Jede Anlage für sich kann funktionieren und das Zusammenspiel trotzdem scheitern. Genau darauf schaut der Prüfsachverständige.
Dazu kommt die Sicherheitsstromversorgung mit Netzersatzanlage und Batterieanlagen. Sie ist in Kliniken kein Nebenschauplatz, sondern eigenständiges Prüfthema mit eigenen Nachweisen.
Diese Anlagen werden hier typischerweise geprüft
Welche Anlagen bei Ihnen prüfpflichtig sind, ergibt sich aus Genehmigung und Brandschutznachweis. Die folgende Auswahl ist das, was in dieser Nutzung am häufigsten vorkommt.
- Brandmeldeanlage Flächendeckend, mit Aufschaltung und differenzierter Alarmierung je Bereich. Mehr zur Prüfung
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Sicherheitsstromversorgung Netzersatzanlage, Batterien und die zugehörigen Verbraucherkreise.
- RWA Entrauchung von Treppenräumen und innenliegenden Bereichen. Mehr zur Prüfung
- Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung auf Fluren, in OP-Bereichen und Treppenhäusern. Mehr zur Prüfung
Typische Prüfintervalle
Richtwerte aus der Praxis. Verbindlich ist die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes zusammen mit Baugenehmigung und Brandschutznachweis.
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Brandmeldeanlage
Richtwert alle 3 Jahre
Jährliche Wartung zusätzlich, Prüfumfang meist auf Bauabschnitte verteilt.
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Sicherheitsstromversorgung
Richtwert alle 3 Jahre
Betriebliche Funktionstests laufen deutlich häufiger, oft monatlich.
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Zusammenwirken der Anlagen
Richtwert alle 3 Jahre
Wirkprinzipprüfung mit allen beteiligten Gewerken vor Ort.
Woran es in der Praxis scheitert
Die häufigsten Gründe, warum bei der Prüfung Unterlagen fehlen oder Termine platzen.
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Gewerke einzeln geprüft
Jede Fachfirma bescheinigt ihre Anlage, das Zusammenwirken prüft niemand. Genau das ist aber der Kern der baurechtlichen Prüfung.
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Keine Betriebsabstimmung
Funktionsproben auf Station brauchen Vorlauf, informiertes Personal und einen abgestimmten Ablauf, sonst wird der Termin abgebrochen.
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Bauabschnitte aus dem Blick verloren
In laufenden Sanierungen entstehen Übergangszustände. Wer die nicht dokumentiert, hat Lücken im Nachweis.
So läuft die Beauftragung ab
Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.
-
1
Anfrage beschreiben
Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.
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2
Angebote erhalten
Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.
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3
Prüfung vor Ort
Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.
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4
Nachweise ablegen
Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.
Das brauchen Sie für die Anfrage
Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.
Anfrage starten- Adresse und Nutzung des Objekts
- Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
- Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
- Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
- Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort
Mit PrüfSmart
Fristen, Objekte und Nachweise an einem Ort
Nach der Prüfung beginnt die Arbeit, die Betreiber am häufigsten verlieren: Berichte wiederfinden, Mängel nachhalten, die nächste Frist nicht verpassen. Genau dafür ist PrüfSmart gebaut.
- Objekte und Anlagen mit allen Prüfterminen
- Prüfberichte und Mängel dokumentiert statt im Mailpostfach
- Erinnerungen vor Ablauf der nächsten Frist
- Zugang für Ihr Prüfbüro, ohne Dateien hin und her zu schicken
Häufige Fragen
Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.
Frage nicht dabei? Schreiben Sie unsWarum reicht die Wartung der einzelnen Gewerke nicht?
Die baurechtliche Prüfung schaut, ob die Anlagen im Ereignisfall zusammenarbeiten. Dafür müssen oft mehrere Fachfirmen vor Ort sein.
Müssen alle Fachfirmen beim Prüftermin anwesend sein?
Für die Wirkprinzipprüfung in der Regel ja. Es muss jemand da sein, der Anlagen auslösen, beobachten und zurücksetzen kann. Der Ablauf wird vorher abgestimmt.
Können wir die Prüfung nach Bauabschnitten aufteilen?
Das ist in großen Häusern üblich. Wichtig ist, dass am Ende alle Bereiche abgedeckt sind und die Abgrenzung dokumentiert ist.
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Prüfung anfragen oder selbst steuern
Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.