Anerkennung und Unabhängigkeit
Die Anerkennung erfolgt nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes, meist über eine Anerkennungsbehörde oder eine beliehene Stelle, und ist an Ausbildung, Berufserfahrung und Fachbereiche gebunden. Zentrale Bedingung ist die Unabhängigkeit: Wer eine Anlage errichtet oder wartet, prüft sie nicht selbst im Sinne der Prüfverordnung.