Für Betreiber
Prüfpflichten für Hochhäuser
Über der Hochhausgrenze kommen Druckbelüftung und das Zusammenwirken der Anlagen dazu. Das ist mehr als eine einzelne Brandmelderprüfung.
- Über 22 Meter
- Druckbelüftung
- Wirkprinzipprüfung
Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
- Typisch geprüft
- BMA, Druckbelüftung, SV-Strom
- Richtwert
- alle 3 Jahre
- Schwelle
- über 22 m
Ab 22 Metern gelten andere Regeln
Als Hochhaus gilt nach der Musterbauordnung ein Gebäude, bei dem der Fußboden eines Aufenthaltsraums mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Die Feuerwehr kann dort nicht mehr über Rettungsgeräte anleitern, also muss das Gebäude die Rettung selbst sicherstellen.
Daraus folgt eine dichte Anlagentechnik: Sicherheitstreppenräume mit Druckbelüftung, Brandmeldeanlage mit Aufschaltung, Sicherheitsstromversorgung, Feuerwehraufzug, Löschwasseranlagen. Diese Anlagen greifen ineinander, weshalb die Wirkprinzipprüfung im Hochhaus besonders aufwendig ist.
Bei gemischter Nutzung, etwa Wohnen über Gewerbe, kommen unterschiedliche Anforderungen im selben Gebäude zusammen. Die Prüfung muss dann alle Nutzungen abdecken, nicht nur die dominante.
Diese Anlagen werden hier typischerweise geprüft
Welche Anlagen bei Ihnen prüfpflichtig sind, ergibt sich aus Genehmigung und Brandschutznachweis. Die folgende Auswahl ist das, was in dieser Nutzung am häufigsten vorkommt.
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Druckbelüftung der Treppenräume Hält den Sicherheitstreppenraum rauchfrei, Messung von Druck und Strömung vor Ort.
- Brandmeldeanlage Flächendeckend mit Aufschaltung, Ansteuerung von Aufzügen und Türen. Mehr zur Prüfung
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Sicherheitsstromversorgung Netzersatzanlage für Feuerwehraufzug, Druckbelüftung und Sicherheitsbeleuchtung.
- Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung über die gesamte Fluchtwegkette bis ins Freie. Mehr zur Prüfung
Typische Prüfintervalle
Richtwerte aus der Praxis. Verbindlich ist die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes zusammen mit Baugenehmigung und Brandschutznachweis.
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Druckbelüftungsanlage
Richtwert alle 3 Jahre
Messungen bei geöffneten und geschlossenen Türen, mit Fachfirma vor Ort.
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Brandmeldeanlage
Richtwert alle 3 Jahre
Wartung jährlich, unabhängig von der Sachverständigenprüfung.
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Sicherheitsstromversorgung
Richtwert alle 3 Jahre
Betriebliche Tests laufen deutlich häufiger.
Woran es in der Praxis scheitert
Die häufigsten Gründe, warum bei der Prüfung Unterlagen fehlen oder Termine platzen.
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Türen im Treppenraum verstellt
Druckbelüftung funktioniert nur, wenn Türen schließen und Nachströmung stimmt. Abgestellte Gegenstände und Keile ruinieren das Ergebnis.
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Gemischte Nutzung nicht betrachtet
Gewerbeeinheiten im Sockel bringen eigene Anforderungen mit, die bei der Prüfung mitlaufen müssen.
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Aufzugssteuerung nicht mitgeprüft
Evakuierungs- und Feuerwehraufzugsfunktionen gehören zum Wirkprinzip, werden aber oft als reines Aufzugsthema behandelt.
So läuft die Beauftragung ab
Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.
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1
Anfrage beschreiben
Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.
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2
Angebote erhalten
Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.
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3
Prüfung vor Ort
Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.
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4
Nachweise ablegen
Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.
Das brauchen Sie für die Anfrage
Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.
Anfrage starten- Adresse und Nutzung des Objekts
- Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
- Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
- Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
- Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort
Mit PrüfSmart
Fristen, Objekte und Nachweise an einem Ort
Nach der Prüfung beginnt die Arbeit, die Betreiber am häufigsten verlieren: Berichte wiederfinden, Mängel nachhalten, die nächste Frist nicht verpassen. Genau dafür ist PrüfSmart gebaut.
- Objekte und Anlagen mit allen Prüfterminen
- Prüfberichte und Mängel dokumentiert statt im Mailpostfach
- Erinnerungen vor Ablauf der nächsten Frist
- Zugang für Ihr Prüfbüro, ohne Dateien hin und her zu schicken
Häufige Fragen
Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.
Frage nicht dabei? Schreiben Sie unsAb welcher Höhe gilt ein Gebäude als Hochhaus?
In der Musterbauordnung liegt die Schwelle bei mehr als 22 Metern Fußboden eines Aufenthaltsraums über der Geländeoberfläche. Landesrecht kann im Detail abweichen.
Zählen Staffelgeschosse für die Hochhausgrenze mit?
Maßgeblich ist der Fußboden des höchstgelegenen Aufenthaltsraums über der Geländeoberfläche. Wie das im Einzelfall zu messen ist, ergibt sich aus Landesrecht und Genehmigung.
Wie lange dauert eine Wirkprinzipprüfung im Hochhaus?
Meist mehrere Tage, weil Messungen je Geschossgruppe und Funktionsproben mit mehreren Gewerken erforderlich sind. Der Umfang steht im Angebot.
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Prüfung anfragen oder selbst steuern
Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.