Wissen

Sonderbau: Wann ein Gebäude besonderen Anforderungen unterliegt

Sonderbauten sind Gebäude besonderer Art oder Nutzung. Aus dieser Einstufung folgen zusätzliche Anforderungen an Brandschutz und wiederkehrende Prüfungen.

Kurz gesagt

Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung. Die Landesbauordnungen zählen sie auf, und aus der Einstufung folgen zusätzliche Anforderungen an Brandschutz, Rettungswege und wiederkehrende Prüfungen.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Welche Gebäude typischerweise dazugehören

Die Listen der Länder nennen unter anderem Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe ab einer bestimmten Bettenzahl, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Hochhäuser, größere Garagen sowie Gebäude mit großen Flächen oder besonderer Brandlast. Entscheidend ist immer die konkrete Nutzung, nicht die Bezeichnung im Mietvertrag.

Woran Sie die Einstufung erkennen

Der sicherste Hinweis steht in der Baugenehmigung: Wird auf Sonderbauvorschriften Bezug genommen, ist ein Brandschutznachweis mit besonderen Auflagen vorhanden oder wurden sicherheitstechnische Anlagen gefordert, spricht das klar dafür. Auch die Beteiligung eines Prüfsachverständigen im Genehmigungsverfahren ist ein Indiz.

Welche Folgen die Einstufung hat

Sonderbauten haben in aller Regel Anforderungen, die ein normales Wohn- oder Bürogebäude nicht kennt: höhere Anforderungen an Rettungswege, sicherheitstechnische Anlagen, Alarmierung und Dokumentation. Daraus folgen die wiederkehrenden Prüfungen nach der Prüfverordnung des Landes.

Wenn die Nutzung wechselt

Ein Gebäude kann durch eine neue Nutzung zum Sonderbau werden, ohne dass sich baulich etwas ändert. Aus einer Lagerhalle wird eine Veranstaltungsfläche, aus Büroflächen eine Pflegeeinrichtung. Solche Nutzungsänderungen sind der häufigste Grund für neue Prüfpflichten im Bestand.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Nutzung entscheidet

    Nicht Größe allein, sondern Art der Nutzung und Personenzahl.

  • Länderlisten

    Jede Landesbauordnung führt eigene Fallgruppen auf.

  • Folge: Prüfpflicht

    Aus der Einstufung folgen wiederkehrende Sachverständigenprüfungen.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Ist jedes große Gebäude ein Sonderbau?

Nein. Größe ist nur eines von mehreren Kriterien. Ein großes Bürogebäude kann Regelbau sein, während eine kleine Versammlungsstätte darunterfällt.

Wer stellt fest, ob mein Haus ein Sonderbau ist?

Im Genehmigungsverfahren die Bauaufsicht, im laufenden Betrieb lässt sich das anhand von Genehmigung und Brandschutznachweis nachvollziehen. Ein Prüfsachverständiger ordnet den Bestand ein, wenn Unterlagen fehlen.

Ändert sich etwas, wenn ich nur einen Teil des Hauses anders nutze?

Auch eine Teilfläche kann eigene Anforderungen auslösen, etwa ein Veranstaltungsraum in einem Bürogebäude. Maßgeblich ist, welche Nutzung genehmigt ist.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.