Welche Gebäude typischerweise dazugehören
Die Listen der Länder nennen unter anderem Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe ab einer bestimmten Bettenzahl, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Hochhäuser, größere Garagen sowie Gebäude mit großen Flächen oder besonderer Brandlast. Entscheidend ist immer die konkrete Nutzung, nicht die Bezeichnung im Mietvertrag.