Für Betreiber

Prüfpflichten für Einkaufszentren

Im Center gehören Sprinkler, BMA und Entrauchung oft dem Betreiber, nicht dem einzelnen Shop. PrüfSmart hält die gemeinsame Dokumentation und die nächsten Termine fest.

  • Verkaufsstätte
  • Gemeinsame Anlagen
  • Prüfung nach Ladenschluss

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Prüfpflichten für Einkaufszentren
Typisch geprüft
Sprinkler, BMA, RWA
Richtwert
alle 3 Jahre
Verantwortung
Betreiber

Viele Mieter, eine Betreiberpflicht

Im Einkaufszentrum gehören die sicherheitstechnischen Anlagen fast immer dem Center, nicht dem einzelnen Shop: Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage, Entrauchung der Mall, Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierung. Geprüft wird das Gesamtsystem, nicht die Ladenfläche.

Genau daraus entsteht der klassische Konflikt. Mieter bauen ihre Flächen um, ziehen Trennwände ein, hängen Werbung unter Sprinklerköpfe oder verstellen Fluchtwege. Öffentlich-rechtlich bleibt der Betreiber verantwortlich, auch wenn der Mietvertrag Kosten anders verteilt.

Prüfungen laufen deshalb nach Ladenschluss, mit Zugang zu Technikräumen und möglichst auch zu kritischen Mietflächen. Je früher die Mieter informiert sind, desto weniger Nacharbeit entsteht.

Diese Anlagen werden hier typischerweise geprüft

Welche Anlagen bei Ihnen prüfpflichtig sind, ergibt sich aus Genehmigung und Brandschutznachweis. Die folgende Auswahl ist das, was in dieser Nutzung am häufigsten vorkommt.

Typische Prüfintervalle

Richtwerte aus der Praxis. Verbindlich ist die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes zusammen mit Baugenehmigung und Brandschutznachweis.

  • Feuerlöschanlage (Sprinkler)

    Richtwert alle 3 Jahre

    Zusätzlich laufende Wartung und versicherungsseitige Prüfungen.

  • Brandmeldeanlage

    Richtwert alle 3 Jahre

    Nach größeren Mieterausbauten kann eine Nachprüfung nötig werden.

  • Entrauchung

    Richtwert alle 3 Jahre

    Wirksamkeit im Zusammenspiel mit der Brandmeldeanlage.

Woran es in der Praxis scheitert

Die häufigsten Gründe, warum bei der Prüfung Unterlagen fehlen oder Termine platzen.

  • Mieterausbau ohne Abgleich

    Neue Trennwände, abgehängte Decken oder Werbeanlagen verändern Melder- und Sprinklerwirkung. Ohne Abgleich fällt das erst bei der Prüfung auf.

  • Kein Zugang zu Mietflächen

    Wenn der Prüfsachverständige nicht in kritische Flächen kommt, bleibt die Prüfung unvollständig und muss wiederholt werden.

  • Pflicht per Mietvertrag verschoben

    Mietverträge können Kosten regeln, die Verantwortung gegenüber der Bauaufsicht bleibt beim Betreiber der Anlage.

So läuft die Beauftragung ab

Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.

  1. 1

    Anfrage beschreiben

    Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.

  2. 2

    Angebote erhalten

    Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.

  3. 3

    Prüfung vor Ort

    Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.

  4. 4

    Nachweise ablegen

    Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.

Das brauchen Sie für die Anfrage

Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.

Anfrage starten
  • Adresse und Nutzung des Objekts
  • Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
  • Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
  • Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
  • Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort

Mit PrüfSmart

Fristen, Objekte und Nachweise an einem Ort

Nach der Prüfung beginnt die Arbeit, die Betreiber am häufigsten verlieren: Berichte wiederfinden, Mängel nachhalten, die nächste Frist nicht verpassen. Genau dafür ist PrüfSmart gebaut.

  • Objekte und Anlagen mit allen Prüfterminen
  • Prüfberichte und Mängel dokumentiert statt im Mailpostfach
  • Erinnerungen vor Ablauf der nächsten Frist
  • Zugang für Ihr Prüfbüro, ohne Dateien hin und her zu schicken
PrüfSmart Dashboard mit Objekten, Aufträgen und offenen Mängeln

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Wer beauftragt die Prüfung: Center-Management oder Mieter?

Öffentlich-rechtlich bleibt in der Regel der Betreiber der Anlage verantwortlich. Mietverträge können Kosten verlagern, nicht die Pflicht gegenüber der Bauaufsicht.

Müssen alle Mietflächen begangen werden?

Nicht zwingend alle, aber die für das Schutzkonzept relevanten. Stichproben und kritische Bereiche gehören dazu. Der Umfang wird vorab abgestimmt.

Wie lange dauert eine Prüfung im Center?

Das hängt von Größe und Anlagenzahl ab und reicht von einer Nacht bis zu mehreren Terminen. Eine realistische Einschätzung steht im Angebot des Prüfbüros.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.