Für Betreiber

Prüfpflichten für Ladenstraßen und Passagen

Die Passage hat oft eine gemeinsame Entrauchung und Alarmierung. Einzelne Läden sehen nur ihre Fläche. Der Betreiber muss das Gesamtsystem prüfen lassen.

  • Überdachte Passage
  • Mehrere Mieter
  • Ein Wirkprinzip

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Prüfpflichten für Ladenstraßen und Passagen
Typisch geprüft
RWA, BMA
Richtwert
alle 3 Jahre
Besonderheit
Gemeinschaftsflächen

Die Passage ist die Anlage

Überdachte Ladenstraßen und Passagen haben in der Regel eine gemeinsame Entrauchung, eine gemeinsame Alarmierung und eine durchgehende Sicherheitsbeleuchtung. Der einzelne Laden sieht nur seine Fläche, geprüft wird aber das durchgehende System der Gemeinschaftsfläche.

Der Rauchabzug über der Passage ist dabei sicherheitstechnisch das Herzstück: Er hält den Fluchtweg frei, über den alle Mieter und Kunden das Gebäude verlassen. Fällt er aus, ist nicht ein Laden betroffen, sondern der ganze Riegel.

Bei Eigentümergemeinschaften kommt eine organisatorische Hürde dazu: Wer beauftragt, wer zahlt, wer verwahrt den Prüfbericht. Klären Sie das einmal sauber, statt es bei jeder Prüfung neu zu verhandeln.

Diese Anlagen werden hier typischerweise geprüft

Welche Anlagen bei Ihnen prüfpflichtig sind, ergibt sich aus Genehmigung und Brandschutznachweis. Die folgende Auswahl ist das, was in dieser Nutzung am häufigsten vorkommt.

Typische Prüfintervalle

Richtwerte aus der Praxis. Verbindlich ist die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes zusammen mit Baugenehmigung und Brandschutznachweis.

  • Entrauchung der Passage

    Richtwert alle 3 Jahre

    Funktionsprobe mit Ansteuerung, nicht nur Sichtprüfung.

  • Brandmeldeanlage

    Richtwert alle 3 Jahre

    Jährliche Wartung bleibt zusätzlich erforderlich.

  • Sicherheitsbeleuchtung

    Richtwert alle 3 Jahre

    Kurze Funktionstests laufen im Eigenbetrieb deutlich häufiger.

Woran es in der Praxis scheitert

Die häufigsten Gründe, warum bei der Prüfung Unterlagen fehlen oder Termine platzen.

  • Niemand fühlt sich zuständig

    Bei geteiltem Eigentum bleibt die Prüfung der Gemeinschaftsanlage gern liegen. Legen Sie schriftlich fest, wer beauftragt und wer die Nachweise führt.

  • Werbung und Aufbauten in der Passage

    Verkaufsstände, Deckenhänger und Weihnachtsdekoration können Rauchabzug und Fluchtwegbreiten beeinträchtigen.

  • Prüfbericht liegt beim Verwalter im Ordner

    Nachweise müssen im Ernstfall auffindbar sein. Digital abgelegt und mit Frist versehen erspart das Suchen.

So läuft die Beauftragung ab

Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.

  1. 1

    Anfrage beschreiben

    Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.

  2. 2

    Angebote erhalten

    Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.

  3. 3

    Prüfung vor Ort

    Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.

  4. 4

    Nachweise ablegen

    Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.

Das brauchen Sie für die Anfrage

Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.

Anfrage starten
  • Adresse und Nutzung des Objekts
  • Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
  • Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
  • Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
  • Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort

Mit PrüfSmart

Fristen, Objekte und Nachweise an einem Ort

Nach der Prüfung beginnt die Arbeit, die Betreiber am häufigsten verlieren: Berichte wiederfinden, Mängel nachhalten, die nächste Frist nicht verpassen. Genau dafür ist PrüfSmart gebaut.

  • Objekte und Anlagen mit allen Prüfterminen
  • Prüfberichte und Mängel dokumentiert statt im Mailpostfach
  • Erinnerungen vor Ablauf der nächsten Frist
  • Zugang für Ihr Prüfbüro, ohne Dateien hin und her zu schicken
PrüfSmart Dashboard mit Objekten, Aufträgen und offenen Mängeln

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Reicht die Prüfung im einzelnen Laden?

Meist nicht. Maßgeblich sind die gemeinsamen sicherheitstechnischen Anlagen der Passage. Das steht im Brandschutznachweis des Gebäudes.

Reicht es, wenn jeder Mieter seine Fläche prüfen lässt?

Nein. Maßgeblich sind die gemeinsamen sicherheitstechnischen Anlagen der Passage. Der Nachweis für das Gesamtsystem fehlt sonst.

Wer beauftragt bei mehreren Eigentümern?

In der Praxis der Verwalter oder ein benannter Eigentümer. Öffentlich-rechtlich bleibt der Betreiber der Anlage verantwortlich, unabhängig von der internen Kostenteilung.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.