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Baugenehmigung: Auflagen und Prüfpflichten

Die Baugenehmigung enthält die Auflagen für Ihr Gebäude. Zusammen mit dem Brandschutznachweis entscheidet sie, was geprüft werden muss.

Kurz gesagt

Die Baugenehmigung erlaubt ein Bauvorhaben in genau der beantragten Form und enthält die Auflagen, die dafür gelten. Für Betreiber ist sie das erste Dokument, wenn geklärt werden soll, was geprüft werden muss.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Warum sie für Prüfungen maßgeblich ist

Die Prüfverordnung regelt den Rahmen, die Baugenehmigung den Einzelfall. Dort steht, welche Nutzung zugelassen ist, wie viele Personen sich aufhalten dürfen und welche sicherheitstechnischen Anlagen gefordert wurden. Genau diese Anlagen sind später Gegenstand der wiederkehrenden Prüfung.

Auflagen lesen lernen

Achten Sie auf Formulierungen wie „ist nachzuweisen", „vor Inbetriebnahme", „durch einen Prüfsachverständigen" oder Verweise auf Sonderbauvorschriften. Solche Passagen begründen Nachweispflichten, die viele Betreiber übersehen, weil sie im Anhang stehen.

Altbestand ohne vollständige Unterlagen

Bei älteren Objekten fehlen Genehmigungsunterlagen häufig. Bauakten liegen bei der Bauaufsichtsbehörde und können meist eingesehen oder in Kopie angefordert werden. Das lohnt sich, weil daraus hervorgeht, welcher Zustand genehmigt ist und wo spätere Umbauten nie nachgezogen wurden.

Wenn die Realität abweicht

Weicht die tatsächliche Nutzung von der Genehmigung ab, etwa durch mehr Personen, andere Lagerung oder eine zusätzliche Veranstaltungsfläche, ist das nicht nur ein Prüfthema. Dann steht eine Nutzungsänderung im Raum, die eigenständig geklärt werden muss.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Wo bekomme ich eine Kopie meiner Baugenehmigung?

Bei der Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Als Eigentümer oder mit Vollmacht des Eigentümers ist Akteneinsicht in der Regel möglich.

Gilt eine alte Genehmigung unbegrenzt?

Sie gilt für den genehmigten Zustand und die genehmigte Nutzung. Ändern sich Nutzung oder Bauwerk wesentlich, braucht es eine neue Betrachtung.

Reicht die Genehmigung als Nachweis für die Bauaufsicht?

Nein. Sie belegt, was gefordert ist. Dass die Anlagen funktionieren, belegen Prüfberichte.

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Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.