Für Betreiber

Prüfpflichten für Parkhäuser

Offene und geschlossene Parkhäuser unterscheiden sich bei Lüftung und Entrauchung. Öffentliche Nutzung heißt: Nachweise müssen auffindbar sein.

  • Öffentliche Nutzung
  • Offen oder geschlossen
  • Sprinkler möglich

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Prüfpflichten für Parkhäuser
Typisch geprüft
Lüftung, BMA, Sprinkler
Richtwert
alle 3 Jahre
Maßstab
Garagenverordnung

Offen oder geschlossen entscheidet fast alles

Bei Parkbauten macht die Bauart den Unterschied. Offene Großgaragen mit ausreichend großen Öffnungen kommen oft ohne maschinelle Lüftung aus, geschlossene brauchen sie in aller Regel. Daran hängen Prüfumfang, Aufwand und Kosten.

Parkhäuser werden von Ortsunkundigen genutzt, häufig rund um die Uhr. Fluchtwegkennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung und die Erreichbarkeit der Treppenräume sind deshalb mehr als Formalien: Sie sind der einzige Orientierungsanker, wenn Rauch im Geschoss steht.

Für Betreiber mit mehreren Häusern lohnt sich ein einheitlicher Nachweisprozess, weil Baujahre und Anlagenausstattung selten identisch sind.

Diese Anlagen werden hier typischerweise geprüft

Welche Anlagen bei Ihnen prüfpflichtig sind, ergibt sich aus Genehmigung und Brandschutznachweis. Die folgende Auswahl ist das, was in dieser Nutzung am häufigsten vorkommt.

Typische Prüfintervalle

Richtwerte aus der Praxis. Verbindlich ist die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes zusammen mit Baugenehmigung und Brandschutznachweis.

  • Lüftungs- und Entrauchungsanlage

    Richtwert alle 3 Jahre

    Bei geschlossenen Garagen mit Volumenstrommessung.

  • Brandmeldeanlage

    Richtwert alle 3 Jahre

    Wartung jährlich durch die Fachfirma.

  • Feuerlöschanlage

    Richtwert alle 3 Jahre

    Zusätzlich versicherungsseitige Prüfungen möglich.

Woran es in der Praxis scheitert

Die häufigsten Gründe, warum bei der Prüfung Unterlagen fehlen oder Termine platzen.

  • Öffnungen zugebaut

    Werbetafeln, Gitter oder nachträgliche Verkleidungen können aus einer offenen Garage rechnerisch eine geschlossene machen.

  • Fluchtwege als Lagerfläche

    Abgestellte Geräte und Container in Treppenräumen sind einer der häufigsten Mängel.

  • Unterschiedliche Standards je Haus

    Ohne einheitliche Objektakte weiß niemand, welches Haus welche Anlagen hat und wann geprüft wurde.

So läuft die Beauftragung ab

Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.

  1. 1

    Anfrage beschreiben

    Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.

  2. 2

    Angebote erhalten

    Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.

  3. 3

    Prüfung vor Ort

    Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.

  4. 4

    Nachweise ablegen

    Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.

Das brauchen Sie für die Anfrage

Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.

Anfrage starten
  • Adresse und Nutzung des Objekts
  • Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
  • Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
  • Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
  • Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort

Mit PrüfSmart

Fristen, Objekte und Nachweise an einem Ort

Nach der Prüfung beginnt die Arbeit, die Betreiber am häufigsten verlieren: Berichte wiederfinden, Mängel nachhalten, die nächste Frist nicht verpassen. Genau dafür ist PrüfSmart gebaut.

  • Objekte und Anlagen mit allen Prüfterminen
  • Prüfberichte und Mängel dokumentiert statt im Mailpostfach
  • Erinnerungen vor Ablauf der nächsten Frist
  • Zugang für Ihr Prüfbüro, ohne Dateien hin und her zu schicken
PrüfSmart Dashboard mit Objekten, Aufträgen und offenen Mängeln

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Unterscheidet sich ein Parkhaus von einer Tiefgarage?

Ja, vor allem bei natürlicher oder maschineller Lüftung. Die Anfrage sollte Bauart und vorhandene Anlagen beschreiben.

Worin unterscheidet sich ein Parkhaus von einer Tiefgarage?

Vor allem in der Belüftung. Offene Parkbauten können ohne maschinelle Lüftung auskommen, geschlossene Tiefgaragen in der Regel nicht. Auch Entrauchung und Löschanlagen können abweichen.

Gilt die Pflicht auch für Mitarbeiterparkhäuser?

Die Prüfpflicht hängt an Größe und Bauart, nicht daran, wer parkt. Auch nicht öffentlich zugängliche Großgaragen können darunterfallen.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.