Technische Anlagen

Rauchabzug und RWA prüfen lassen

„RWA“ allein meint in der Suche oft etwas anderes. Hier geht es um Rauchabzug und Entrauchung im Gebäude, nicht um Banken.

  • Treppenraum oder maschinell
  • Richtwert alle 3 Jahre
  • Funktionsprobe vor Ort

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Rauchabzug und RWA prüfen lassen
Bauarten
natürlich und maschinell
Prüfung
Richtwert alle 3 Jahre
Ziel
rauchfreier Fluchtweg

Wartung ist nicht die Prüfung

Beides gehört zusammen, ersetzt sich aber nicht. Die Vermittlung über PrüfSmart zielt auf die Sachverständigenprüfung.

Wartung durch die Fachfirma

Die Fachfirma hält Antriebe, Klappen, Auslösestellen und Steuerungen instand, prüft Funktionen im vereinbarten Rhythmus und behebt Störungen. Ergebnis ist ein Wartungsbericht.

  • Meist jährliche Wartung, je nach Anlage auch häufiger
  • Antriebe, Dichtungen und Auslösestellen im Fokus
  • Kein baurechtlicher Prüfnachweis

Prüfung durch den Prüfsachverständigen

Der Prüfsachverständige bewertet, ob die Entrauchung im Ereignisfall wirklich leistet, was das Brandschutzkonzept verlangt: ausreichender Rauchabzug, funktionierende Nachströmung und korrekte Ansteuerung aus der Brandmeldeanlage oder über Handauslösung.

  • Funktionsprobe mit tatsächlicher Auslösung
  • Bewertung von Nachströmung und Zusammenspiel
  • Wiederkehrend, in vielen Ländern alle drei Jahre

Rauch tötet früher als Feuer

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen halten Fluchtwege nutzbar und geben der Feuerwehr Sicht. Man unterscheidet grob zwei Bauarten: natürliche Rauchabzüge, die über Öffnungen im Dach oder im Treppenraum arbeiten, und maschinelle Entrauchung mit Ventilatoren und Kanälen.

In Wohn- und Bürogebäuden ist der Rauchabzug im Treppenraum der häufigste Fall, oft mit einer Auslösestelle im Erdgeschoss. In Hallen, Garagen und Versammlungsstätten kommen größere maschinelle Anlagen dazu, die in Szenarien gesteuert werden.

Entscheidend für die Prüfung ist immer die Nachströmung. Eine Öffnung im Dach nützt wenig, wenn unten keine Luft nachkommt. Genau solche Zusammenhänge prüft der Sachverständige mit einer echten Funktionsprobe, nicht am Plan.

Was bei der RWA-Prüfung passiert

Der genaue Umfang ergibt sich aus Genehmigung, Brandschutznachweis und Prüfverordnung. Diese Punkte kommen in der Praxis fast immer vor.

  • Auslösung

    Handauslösestellen und automatische Ansteuerung über die Brandmeldeanlage.

  • Öffnungsverhalten

    Öffnen Klappen und Fenster vollständig und in der vorgesehenen Zeit?

  • Nachströmung

    Kommt genug Luft nach, damit der Rauchabzug überhaupt wirken kann?

  • Maschinelle Anlagen

    Ventilatoren, Volumenströme, Betriebsarten und Notstromversorgung.

  • Wirkprinzip

    Zusammenspiel mit BMA, Türen und Lüftung im ausgelösten Zustand.

  • Dokumentation

    Anlagenbuch, Wartungsnachweise und Konzeptunterlagen.

Typische Prüfintervalle

Richtwerte aus der Praxis. Verbindlich ist die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes zusammen mit Baugenehmigung und Brandschutznachweis.

  • Sachverständigenprüfung

    Richtwert alle 3 Jahre

    Landesrecht und Genehmigung können abweichen.

  • Erstprüfung

    vor Inbetriebnahme

    Ebenso nach Umbauten, die Nachströmung oder Ansteuerung verändern.

  • Wartung

    in der Regel jährlich

    Nach Herstellervorgabe, häufig zusammen mit der BMA-Wartung.

Woran es in der Praxis scheitert

Die häufigsten Gründe, warum bei der Prüfung Unterlagen fehlen oder Termine platzen.

  • Nachströmöffnungen blockiert

    Abgestellte Gegenstände oder verschlossene Türen unten machen den Rauchabzug oben wirkungslos.

  • Antriebe seit Jahren nicht bewegt

    Klappen, die nie ausgelöst wurden, klemmen. Das zeigt sich erst bei der Funktionsprobe.

  • RWA mit Lüftungsfunktion verwechselt

    Die Komfortlüftung über dieselben Fenster ist nicht der Nachweis für den Rauchabzug.

So läuft die Beauftragung ab

Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.

  1. 1

    Anfrage beschreiben

    Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.

  2. 2

    Angebote erhalten

    Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.

  3. 3

    Prüfung vor Ort

    Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.

  4. 4

    Nachweise ablegen

    Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.

Das brauchen Sie für die Anfrage

Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.

Anfrage starten
  • Adresse und Nutzung des Objekts
  • Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
  • Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
  • Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
  • Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort

Mit PrüfSmart

Fristen, Objekte und Nachweise an einem Ort

Nach der Prüfung beginnt die Arbeit, die Betreiber am häufigsten verlieren: Berichte wiederfinden, Mängel nachhalten, die nächste Frist nicht verpassen. Genau dafür ist PrüfSmart gebaut.

  • Objekte und Anlagen mit allen Prüfterminen
  • Prüfberichte und Mängel dokumentiert statt im Mailpostfach
  • Erinnerungen vor Ablauf der nächsten Frist
  • Zugang für Ihr Prüfbüro, ohne Dateien hin und her zu schicken
PrüfSmart Dashboard mit Objekten, Aufträgen und offenen Mängeln

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Ist jede RWA-Wartung eine Sachverständigenprüfung?

Nein. Die Fachfirma hält die Anlage instand. Die baurechtliche Prüfung ist ein eigener Termin mit Prüfbericht.

Muss die Anlage bei der Prüfung wirklich auslösen?

Ja, die Funktionsprobe gehört dazu. Ohne Auslösung lässt sich nicht beurteilen, ob die Anlage im Ereignisfall arbeitet.

Zählt die Öffnung im Treppenhaus schon als RWA?

Nur wenn sie als Rauchabzug ausgeführt und genehmigt ist, mit definierter Fläche und Auslösung. Ein normales Fenster ist kein Rauchabzug.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.