Für Betreiber

Prüfpflichten für Pensionen

Kleine Häuser fallen nicht automatisch aus der Pflicht. Gerade hier fehlen oft der letzte Prüfbericht und der Brandschutznachweis. Die Anfrage kann mit dem beginnen, was vorhanden ist.

  • Kleine Häuser
  • Oft unklare Pflichtlage
  • Anfrage mit Lücken möglich

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Prüfpflichten für Pensionen
Typisch geprüft
Alarmierung, Notlicht
Richtwert
alle 3 Jahre
Häufig
fehlende Unterlagen

Klein heißt nicht automatisch pflichtfrei

Pensionen, Gästehäuser und kleine Hotels liegen häufig unter den Schwellen für Beherbergungsstätten. Das bedeutet aber nicht, dass gar nichts zu prüfen ist: Wenn im Brandschutznachweis eine Brandwarnanlage, eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein Rauchabzug gefordert ist, gehört die Anlage geprüft.

Der praktische Engpass ist fast immer die Unterlagenlage. Viele Häuser sind seit Jahrzehnten in Familienbesitz, wurden mehrfach umgebaut, und der letzte vollständige Ordner stammt vom Bauantrag. Fehlende Unterlagen sind kein Grund, nicht anzufragen. Das Prüfbüro sagt Ihnen, was für die Bewertung wirklich gebraucht wird.

Häufig lohnt sich der Einstieg über eine Bestandsaufnahme: Was ist an Anlagen vorhanden, was ist genehmigt, was fehlt. Daraus ergibt sich, ob und in welchem Rhythmus geprüft werden muss.

Diese Anlagen werden hier typischerweise geprüft

Welche Anlagen bei Ihnen prüfpflichtig sind, ergibt sich aus Genehmigung und Brandschutznachweis. Die folgende Auswahl ist das, was in dieser Nutzung am häufigsten vorkommt.

Typische Prüfintervalle

Richtwerte aus der Praxis. Verbindlich ist die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes zusammen mit Baugenehmigung und Brandschutznachweis.

  • Alarmierungsanlage

    nach Genehmigung, häufig alle 3 Jahre

    Ob und wie oft geprüft wird, hängt an der konkreten Auflage.

  • Sicherheitsbeleuchtung

    Richtwert alle 3 Jahre

    Eigenkontrollen deutlich häufiger, meist monatlich.

  • Bestandsaufnahme

    einmalig sinnvoll

    Wenn Unterlagen fehlen, ist die Aufnahme des Ist-Zustands der sinnvolle erste Schritt.

Woran es in der Praxis scheitert

Die häufigsten Gründe, warum bei der Prüfung Unterlagen fehlen oder Termine platzen.

  • Keine Unterlagen, deshalb keine Anfrage

    Der häufigste Fehler. Auch mit lückenhaften Unterlagen lässt sich der Bedarf klären, und genau dafür ist die Anfrage da.

  • Umbauten über Jahrzehnte

    Ausgebautes Dachgeschoss, neue Zimmer, ein zusätzlicher Frühstücksraum: Jede Änderung kann die Anforderungen verschieben.

  • Rauchwarnmelder mit Brandmeldeanlage verwechselt

    Batteriebetriebene Rauchwarnmelder im Zimmer ersetzen keine geforderte Alarmierungsanlage.

So läuft die Beauftragung ab

Von der unverbindlichen Anfrage bis zum abgelegten Prüfbericht. Sie entscheiden nach dem Angebot, ob ein Auftrag entsteht.

  1. 1

    Anfrage beschreiben

    Objekt, Anlass und Prüfart in wenigen Minuten erfassen. Vorhandene Unterlagen wie Genehmigung oder letzter Prüfbericht können direkt mit.

  2. 2

    Angebote erhalten

    Passende Prüfbüros aus dem Netzwerk melden sich mit Termin und Preis. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.

  3. 3

    Prüfung vor Ort

    Der Prüfsachverständige prüft Wirksamkeit und Betriebssicherheit, oft zusammen mit Ihrer Wartungsfirma.

  4. 4

    Nachweise ablegen

    Prüfbericht, Mängel und Fristen landen an einem Ort, auffindbar für Aufsicht, Versicherer und die nächste Prüfung.

Das brauchen Sie für die Anfrage

Je vollständiger die Angaben, desto konkreter das Angebot. Fehlt etwas, fragen Sie trotzdem an: Das Prüfbüro sagt Ihnen, was noch gebraucht wird.

Anfrage starten
  • Adresse und Nutzung des Objekts
  • Baugenehmigung und Brandschutznachweis, soweit vorhanden
  • Letzter Prüfbericht oder Wartungsbericht der Anlage
  • Welche Anlagen im Haus sind: BMA, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung
  • Wunschzeitraum und Ansprechpartner vor Ort

Mit PrüfSmart

Fristen, Objekte und Nachweise an einem Ort

Nach der Prüfung beginnt die Arbeit, die Betreiber am häufigsten verlieren: Berichte wiederfinden, Mängel nachhalten, die nächste Frist nicht verpassen. Genau dafür ist PrüfSmart gebaut.

  • Objekte und Anlagen mit allen Prüfterminen
  • Prüfberichte und Mängel dokumentiert statt im Mailpostfach
  • Erinnerungen vor Ablauf der nächsten Frist
  • Zugang für Ihr Prüfbüro, ohne Dateien hin und her zu schicken
PrüfSmart Dashboard mit Objekten, Aufträgen und offenen Mängeln

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Wir haben keinen letzten Prüfbericht. Können wir trotzdem anfragen?

Ja. Laden Sie hoch, was Sie haben: Genehmigung, Pläne, Wartungsberichte. Das Prüfbüro sagt Ihnen, was für die Prüfung noch fehlt.

Wir haben nur acht Zimmer. Brauchen wir überhaupt eine Prüfung?

Das hängt an Genehmigung und Landesrecht. Viele kleine Häuser fallen nicht unter die Sonderbauregeln, können aber trotzdem Auflagen zu Alarmierung oder Sicherheitsbeleuchtung haben. Die Unterlagen entscheiden.

Was kostet eine Bestandsaufnahme?

Das hängt vom Aufwand vor Ort ab. Beschreiben Sie in der Anfrage, was Sie haben und was fehlt, dann bekommen Sie ein konkretes Angebot statt einer Pauschale.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.