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Mängelbeseitigung und Nachprüfung

Nach der Prüfung zählt, was aus den Feststellungen wird: Mängel müssen beseitigt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Kurz gesagt

Mängelbeseitigung ist die dokumentierte Abarbeitung der Feststellungen aus einem Prüfbericht. Bei wesentlichen Mängeln folgt in der Regel eine Nachprüfung, die die Behebung bestätigt.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Priorisieren statt abarbeiten

Nicht jeder Eintrag wiegt gleich schwer. Wesentliche Mängel betreffen die Betriebssicherheit und gehören sofort angegangen, etwa abgeschaltete Melderbereiche, blockierte Rauchabzüge oder ausgefallene Sicherheitsbeleuchtung. Hinweise und geringe Mängel lassen sich in die nächste Wartung einplanen.

Zuständigkeiten klären

Manche Mängel sind technische Aufgaben für die Fachfirma, andere organisatorisch: verstellte Fluchtwege, fehlende Dokumentation, nicht geführte Prüfbücher. Letztere kosten nichts außer Konsequenz und sind trotzdem die häufigsten Wiederholungsfälle.

Nachprüfung und Nachweis

Ist ein wesentlicher Mangel behoben, bestätigt eine Nachprüfung das. Dokumentieren Sie zusätzlich intern: Wer hat wann was behoben, welche Rechnung oder welcher Bericht gehört dazu. Diese Kette ist das, was im Ernstfall zählt.

Wiederholungsfehler vermeiden

Tauchen dieselben Mängel bei jeder Prüfung auf, liegt es selten an der Technik. Meist fehlen feste Zuständigkeiten, Unterweisungen oder eine Ablage, in der Fristen und offene Punkte sichtbar bleiben.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Wie schnell müssen Mängel behoben sein?

Für wesentliche Mängel gilt: unverzüglich. Der Prüfbericht nennt häufig eine Frist oder empfiehlt Sofortmaßnahmen. Landesrecht und Auflagen können Genaueres vorgeben.

Muss jede Behebung nachgeprüft werden?

Nicht jede. Bei wesentlichen Mängeln ist eine Nachprüfung üblich, bei geringen genügt oft die Dokumentation zur nächsten Prüfung.

Wer haftet, wenn Mängel offen bleiben?

In der Regel der Betreiber der Anlage. Deshalb ist die dokumentierte Abarbeitung nicht nur Formsache, sondern Eigenschutz.

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