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Wiederkehrende Prüfung: Intervalle und Ablauf

Die wiederkehrende Prüfung ist die regelmäßige Kontrolle sicherheitstechnischer Anlagen durch einen Prüfsachverständigen, meist im Mehrjahresabstand.

Kurz gesagt

Die wiederkehrende Prüfung ist die in festen Abständen wiederholte Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen durch einen Prüfsachverständigen. Verbreiteter Richtwert ist ein Abstand von drei Jahren, maßgeblich ist die Prüfverordnung des Landes.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Wie der Rhythmus zustande kommt

Die Prüfverordnungen nennen einen Höchstabstand, häufig drei Jahre, gerechnet ab der letzten Prüfung. Manche Länder und Anlagenarten weichen davon ab, und in der Baugenehmigung können kürzere Abstände stehen. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf einen pauschalen Dreijahresrhythmus, sondern auf Ihre Unterlagen.

Was geprüft wird

Geprüft werden Wirksamkeit und Betriebssicherheit: Funktioniert die Anlage bestimmungsgemäß, passt sie noch zur Nutzung des Gebäudes, greifen die Ansteuerungen anderer Anlagen, ist die Dokumentation vollständig. Die Prüfung ist mehr als eine Sichtkontrolle, sie umfasst Funktionsproben.

Vorbereitung spart Zeit und Geld

Halten Sie Baugenehmigung, Brandschutznachweis, letzten Prüfbericht, Wartungsnachweise und Anlagendokumentation bereit und stellen Sie sicher, dass Technikräume zugänglich sind und jemand die Anlagen bedienen darf. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen und Nachtermine.

Wenn die Frist überschritten ist

Eine überfällige Prüfung wird nicht besser, wenn man wartet. Beauftragen Sie zeitnah, dokumentieren Sie den Nachholtermin und halten Sie fest, warum es zur Verzögerung kam. Das ist gegenüber Bauaufsicht und Versicherer die deutlich bessere Position.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Richtwert 3 Jahre

    Verbreiteter Höchstabstand, je nach Land und Anlage abweichend.

  • Mit Funktionsprobe

    Anlagen werden ausgelöst, nicht nur betrachtet.

  • Terminierbar

    Außerhalb der Betriebszeiten planbar, wenn früh abgestimmt.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Ab wann läuft die Frist?

In der Regel ab dem Datum der letzten Prüfung, nicht ab Jahresbeginn. Das Datum steht im letzten Prüfbericht.

Müssen alle Anlagen gleichzeitig geprüft werden?

Nicht zwingend, aber es ist praktisch: Ein Termin mit mehreren Anlagen spart Anfahrten und macht das Zusammenwirken prüfbar.

Zählt die jährliche Wartung als wiederkehrende Prüfung?

Nein. Die Wartung hält die Anlage instand und wird von der Fachfirma dokumentiert. Die wiederkehrende Prüfung ist eine unabhängige Bewertung mit eigenem Prüfbericht.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.