Wie der Rhythmus zustande kommt
Die Prüfverordnungen nennen einen Höchstabstand, häufig drei Jahre, gerechnet ab der letzten Prüfung. Manche Länder und Anlagenarten weichen davon ab, und in der Baugenehmigung können kürzere Abstände stehen. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf einen pauschalen Dreijahresrhythmus, sondern auf Ihre Unterlagen.