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Prüfverordnung: Was die PrüfVO für Betreiber regelt

Die Prüfverordnung ist Landesrecht und legt fest, welche sicherheitstechnischen Anlagen von wem und in welchem Abstand geprüft werden müssen.

Kurz gesagt

Die Prüfverordnung ist eine Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. Sie legt fest, welche technischen Anlagen in welchen Gebäuden von wem, wie oft und mit welchem Ergebnisnachweis geprüft werden müssen.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Warum es keine bundesweite Prüfverordnung gibt

Bauordnungsrecht ist Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung und dazu eine eigene Verordnung über Prüfungen technischer Anlagen, meist Prüfverordnung, technische Prüfverordnung oder ähnlich benannt. Die Musterbauordnung und die Muster-Prüfverordnung sind nur Vorlagen, von denen die Länder abweichen dürfen. Genau deshalb kann dieselbe Anlage in zwei Bundesländern unterschiedliche Prüfabstände haben.

Welche Anlagen typischerweise erfasst sind

Regelmäßig genannt werden Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie maschinelle Entrauchung, Feuerlöschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung, CO-Warnanlagen in Garagen und Druckbelüftungsanlagen. Welche davon in Ihrem Haus vorhanden und gefordert sind, steht nicht in der Verordnung, sondern in Baugenehmigung und Brandschutznachweis.

Was die Verordnung nicht regelt

Die Prüfverordnung sagt nicht, ob Ihre Anlage technisch in Ordnung ist, und sie ersetzt keine Wartung. Sie beschreibt den Rahmen: wer prüfen darf, in welchem Abstand geprüft wird und dass das Ergebnis zu dokumentieren ist. Die inhaltliche Bewertung macht der Prüfsachverständige anhand von Normen, Genehmigung und Schutzkonzept.

So finden Sie heraus, was für Sie gilt

Nehmen Sie Baugenehmigung und Brandschutznachweis zur Hand und schauen Sie, welche sicherheitstechnischen Anlagen dort gefordert sind. Danach gilt die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes für diese Anlagen. Bei unklarer Unterlagenlage ist eine Bestandsaufnahme durch einen Prüfsachverständigen der schnellste Weg zur Klarheit.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Landesrecht

    Gilt je Bundesland, mit teils abweichenden Fristen und Begriffen.

  • Objektbezogen

    Maßgeblich sind Genehmigung und Brandschutznachweis Ihres Gebäudes.

  • Nachweispflichtig

    Das Ergebnis wird im Prüfbericht festgehalten und aufbewahrt.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Wo finde ich die Prüfverordnung meines Bundeslandes?

Über das Landesrechtportal des jeweiligen Bundeslandes. Die Verordnung heißt je nach Land unterschiedlich, etwa PrüfVO, TPrüfVO oder SPrüfV. Welche Fassung für Ihr Objekt gilt, klärt im Zweifel der Prüfsachverständige.

Gilt die Prüfverordnung auch für Bestandsgebäude?

In der Regel ja, denn sie knüpft an den Betrieb der Anlagen an, nicht an das Baujahr. Für die konkreten Anforderungen bleibt aber die Genehmigungslage Ihres Objekts maßgeblich.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht durchführen lasse?

Versäumte Prüfungen können bei behördlichen Kontrollen beanstandet werden und im Schadensfall Fragen zu Versicherungsschutz und Verantwortlichkeit auslösen. Holen Sie die Prüfung zeitnah nach und dokumentieren Sie das.

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Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.