Wann sie fällig wird
Klassisch beim Neubau, bevor das Gebäude genutzt wird. Darüber hinaus nach Erweiterungen der Anlage, nach Umbauten, die Meldebereiche oder Fluchtwege verändern, und nach einer Nutzungsänderung, die das Schutzkonzept berührt. Wer eine gebrauchte Immobilie übernimmt, sollte prüfen lassen, ob eine Erstprüfung überhaupt je stattgefunden hat.