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Erstprüfung vor Inbetriebnahme

Die Erstprüfung findet vor der Inbetriebnahme einer Anlage statt und nach wesentlichen Änderungen an Anlage oder Gebäude.

Kurz gesagt

Die Erstprüfung findet vor der Inbetriebnahme einer sicherheitstechnischen Anlage statt und wird nach wesentlichen Änderungen an der Anlage oder am Gebäude wiederholt. Sie ist die Grundlage für alle späteren wiederkehrenden Prüfungen.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Wann sie fällig wird

Klassisch beim Neubau, bevor das Gebäude genutzt wird. Darüber hinaus nach Erweiterungen der Anlage, nach Umbauten, die Meldebereiche oder Fluchtwege verändern, und nach einer Nutzungsänderung, die das Schutzkonzept berührt. Wer eine gebrauchte Immobilie übernimmt, sollte prüfen lassen, ob eine Erstprüfung überhaupt je stattgefunden hat.

Was sie von der wiederkehrenden Prüfung unterscheidet

Die Erstprüfung bewertet zusätzlich, ob die ausgeführte Anlage dem entspricht, was genehmigt und geplant wurde. Sie schaut also stärker auf Unterlagen, Konzept und Ausführungsqualität. Die wiederkehrende Prüfung setzt darauf auf und fragt, ob dieser Zustand erhalten geblieben ist.

Typische Stolpersteine

Häufig fehlen zur Erstprüfung die Errichterbestätigungen, die Ausführungsplanung oder das Alarmierungskonzept. Ebenso häufig ist die Anlage technisch fertig, aber noch nicht vollständig parametriert, sodass Ansteuerungen nicht auslösen. Beides führt zu Nachprüfungen, die vermeidbar wären.

Wer beauftragt

In der Bauphase häufig der Bauherr oder Generalunternehmer, im Bestand der Betreiber. Wichtig ist, dass der Prüfbericht am Ende beim Betreiber liegt, denn er braucht ihn für die Folgeprüfungen und gegenüber der Bauaufsicht.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Reicht die Abnahme durch die Errichterfirma?

Nein. Die Errichterbestätigung ist eine Erklärung des Unternehmens zur eigenen Leistung. Die Erstprüfung ist die unabhängige Bewertung durch den Prüfsachverständigen.

Was gilt als wesentliche Änderung?

Zum Beispiel neue Meldebereiche, geänderte Ansteuerungen, ein Anbau oder eine geänderte Nutzung. Im Zweifel klärt das der Prüfsachverständige anhand der Unterlagen.

Wir haben keinen Nachweis einer Erstprüfung. Was nun?

Dann ist eine Bestandsaufnahme sinnvoll: Der Prüfsachverständige erfasst den Ist-Zustand, benennt Lücken und legt fest, worauf die künftigen Prüfungen aufsetzen.

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Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.