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Prüfbericht: Inhalt, Aufbewahrung, Nachweiswert

Der Prüfbericht dokumentiert das Ergebnis der Sachverständigenprüfung und ist der Nachweis gegenüber der Bauaufsicht.

Kurz gesagt

Der Prüfbericht dokumentiert Ergebnis und Umfang der Sachverständigenprüfung: was geprüft wurde, welche Mängel festgestellt wurden, wie sie bewertet sind und ob die Anlage betriebssicher ist.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Was ein guter Prüfbericht enthält

Objekt und Anlage eindeutig bezeichnet, Prüfgrundlagen und Prüfumfang, Datum und beteiligte Personen, die Feststellungen mit Bewertung, eine Aussage zur Betriebssicherheit und Hinweise auf nötige Nachprüfungen. Fotos und Messprotokolle gehören als Anlage dazu.

Bewertung der Mängel

Üblich ist eine Abstufung von geringfügigen Hinweisen bis zu wesentlichen Mängeln, die die Betriebssicherheit betreffen. Wesentliche Mängel müssen abgestellt werden, häufig mit anschließender Nachprüfung. Ein Bericht ohne Mängel ist möglich, aber im Bestand eher selten.

Aufbewahrung und Vorlage

Bewahren Sie Prüfberichte mindestens bis zur übernächsten Prüfung auf, praktisch dauerhaft in der Objektakte. Behörden, Versicherer und Käufer fragen sie an, und die nächste Prüfung setzt auf dem letzten Bericht auf. Digital abgelegt mit Frist am Objekt erspart Suchen.

Wartungsbericht ist kein Prüfbericht

Der Bericht der Wartungsfirma belegt Instandhaltung, nicht die baurechtliche Prüfung. Wer bei einer Kontrolle nur Wartungsberichte vorlegt, hat die Prüfpflicht nicht nachgewiesen. Das ist der häufigste Irrtum im Betreiberalltag.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Nachweisdokument

    Die Unterlage, die Bauaufsicht und Versicherer sehen wollen.

  • Mit Bewertung

    Mängel sind eingestuft, nicht nur aufgezählt.

  • Grundlage der Folgeprüfung

    Die nächste Prüfung beginnt beim letzten Bericht.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Wie lange muss ich Prüfberichte aufbewahren?

Landesrecht und Genehmigung können Fristen nennen. Praktisch gilt: dauerhaft in der Objektakte, mindestens aber bis zur übernächsten Prüfung.

Wer bekommt den Prüfbericht?

Der Auftraggeber, in der Regel der Betreiber. Die Bauaufsicht kann ihn anfordern; in manchen Ländern gehen Berichte bei wesentlichen Mängeln auch direkt an die Behörde.

Was tun bei einem Bericht mit wesentlichen Mängeln?

Mängel priorisiert abstellen, Beseitigung dokumentieren und die Nachprüfung beauftragen. Wichtig ist, dass der Weg vom Mangel zur Behebung nachvollziehbar bleibt.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.