Wie lange muss ich Prüfberichte aufbewahren?
Landesrecht und Genehmigung können Fristen nennen. Praktisch gilt: dauerhaft in der Objektakte, mindestens aber bis zur übernächsten Prüfung.
Wer bekommt den Prüfbericht?
Der Auftraggeber, in der Regel der Betreiber. Die Bauaufsicht kann ihn anfordern; in manchen Ländern gehen Berichte bei wesentlichen Mängeln auch direkt an die Behörde.
Was tun bei einem Bericht mit wesentlichen Mängeln?
Mängel priorisiert abstellen, Beseitigung dokumentieren und die Nachprüfung beauftragen. Wichtig ist, dass der Weg vom Mangel zur Behebung nachvollziehbar bleibt.