Ab welcher Fläche es relevant wird
Die Musterverkaufsstättenverordnung setzt die bekannte Marke bei Verkaufsräumen mit mehr als 2.000 Quadratmetern Verkaufsfläche im Gebäude, mit weiteren Abstufungen für Erdgeschoss- und Obergeschosslagen. Für die Einstufung zählt die Summe im Gebäude, nicht die einzelne Mieteinheit.