Warum offene Brandschutztüren zulässig sein können
In Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Schulen behindern ständig geschlossene Türen den Betrieb. Eine Feststellanlage löst das: Die Tür bleibt offen, schließt aber selbsttätig, sobald Rauch erkannt wird oder die Brandmeldeanlage auslöst. Entscheidend ist, dass die Anlage zugelassen und vollständig ist.