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Versammlungsstätte: Schwellen und Anforderungen

Versammlungsstätten sind Gebäude für viele Menschen gleichzeitig. Ab bestimmten Schwellen gelten eigene Anforderungen an Fluchtwege, Entrauchung und Alarmierung.

Kurz gesagt

Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen, etwa Theater, Kinos, Hallen und Säle. Ab bestimmten Schwellen gelten eigene Anforderungen an Rettungswege, Entrauchung und Alarmierung.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Ab wann die Sonderregeln greifen

Die Musterversammlungsstättenverordnung setzt die bekannte Marke bei Räumen mit mehr als 200 Besucherplätzen, bei mehreren Räumen mit gemeinsamen Rettungswegen in Summe, und kennt zusätzlich Schwellen für Sportstätten und Freiflächen. Die Länder haben eigene Fassungen, deshalb ist die Landesverordnung maßgeblich.

Welche Anlagen typischerweise gefordert sind

Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen, Alarmierung oder Sprachalarmanlage, Rauchabzug beziehungsweise maschinelle Entrauchung, je nach Größe Brandmeldeanlage und Löschanlagen. Dazu kommen organisatorische Pflichten wie Bestuhlungspläne und Brandsicherheitswachen bei bestimmten Veranstaltungen.

Bestuhlung und Personenzahl

Die zulässige Besucherzahl ergibt sich aus Rettungswegbreiten und genehmigtem Bestuhlungsplan. Wer die Bestuhlung ändert, verändert damit die Grundlage der Prüfung. Halten Sie Bestuhlungsvarianten aktuell und dokumentiert vor.

Der Prüfalltag

Prüfungen finden meist spielfrei statt, weil Entrauchung und Alarmierung ausgelöst werden. Planen Sie Termine früh, informieren Sie das Personal und halten Sie die Ansteuermatrix bereit, wenn Bühnen- oder Saaltechnik mit eingebunden ist.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Zählt unsere Kantine als Versammlungsstätte?

Nur wenn sie für Veranstaltungen mit entsprechender Personenzahl genutzt wird. Entscheidend sind Nutzung und Genehmigung, nicht der Raumname.

Gilt die Schwelle je Raum oder je Gebäude?

Beides kann relevant sein: Räume werden einzeln betrachtet, bei gemeinsamen Rettungswegen aber auch zusammengerechnet.

Brauchen wir eine Brandsicherheitswache?

Das legt die Landesverordnung beziehungsweise die Genehmigung fest, häufig abhängig von Veranstaltungsart und Größe.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.