Die verbreitete Schwelle und ihre Grenzen
Musterregelungen nennen häufig mehr als zwölf Gastbetten für allgemeine Anforderungen und mehr als sechzig Betten für die Einstufung als größere Beherbergungsstätte mit weitergehenden Pflichten. Die Länder weichen davon ab, und die konkrete Genehmigung kann Abweichendes festlegen.