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Beherbergungsstätte: Schwellen und Prüfpflichten

Beherbergungsstätten sind Häuser, in denen Gäste schlafen. Ab bestimmten Bettenzahlen greifen zusätzliche Anforderungen.

Kurz gesagt

Beherbergungsstätten sind Betriebe, in denen Gäste übernachten. Ab einer bestimmten Zahl von Gastbetten gelten besondere Anforderungen an Alarmierung, Rettungswege und Sicherheitsbeleuchtung.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Die verbreitete Schwelle und ihre Grenzen

Musterregelungen nennen häufig mehr als zwölf Gastbetten für allgemeine Anforderungen und mehr als sechzig Betten für die Einstufung als größere Beherbergungsstätte mit weitergehenden Pflichten. Die Länder weichen davon ab, und die konkrete Genehmigung kann Abweichendes festlegen.

Warum schlafende Gäste alles ändern

Schlafende Menschen nehmen Rauch später wahr und sind ortsunkundig. Deshalb stehen frühe Detektion, laute und eindeutige Alarmierung sowie beleuchtete, kurze Rettungswege im Mittelpunkt. Rauchwarnmelder im Zimmer sind dabei nicht gleichbedeutend mit einer Brandmeldeanlage.

Typische Anlagen im Haus

Brandmeldeanlage oder Brandwarnanlage, Alarmierungseinrichtung, Sicherheitsbeleuchtung mit Rettungszeichen, Rauchabzug im Treppenraum und je nach Größe weitere Technik. Was davon gefordert ist, steht im Brandschutznachweis Ihres Hauses.

Prüfung im laufenden Betrieb

Ein Hotel steht nie still. Bewährt haben sich Vormittage nach dem Check-out, informierte Rezeption und ein abgestimmtes Zeitfenster für Alarmproben. So bleibt die Prüfung für Gäste weitgehend unsichtbar.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Gilt die Bettenzahl bundesweit gleich?

Nein. Musterregelungen nennen verbreitete Werte, verbindlich ist das Landesrecht zusammen mit Ihrer Baugenehmigung.

Zählen Ferienwohnungen als Beherbergungsstätte?

Nicht automatisch. Es kommt auf Größe, Zahl der Einheiten und Genehmigung an. Anlagen für mehrere Einheiten können trotzdem prüfpflichtig sein.

Reichen Rauchwarnmelder in den Zimmern?

Nur wenn genau das gefordert ist. Ist eine Alarmierungsanlage verlangt, ersetzen batteriebetriebene Melder sie nicht.

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Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.