Ist eine Nutzungsänderung immer genehmigungspflichtig?
Nicht immer, aber häufig. Entscheidend ist, ob für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten. Das klärt die Bauaufsicht oder ein Fachplaner.
Wir nutzen den Raum nur gelegentlich anders. Zählt das?
Auch temporäre Nutzungen können relevant sein, besonders bei Veranstaltungen mit vielen Personen. Für Einzelfälle gibt es teils gesonderte Verfahren.
Löst eine Nutzungsänderung eine neue Erstprüfung aus?
Wenn die Anlagen angepasst oder erweitert werden oder das Schutzkonzept sich ändert, in der Regel ja.