Darf die Bauaufsicht einfach kommen?
Behörden haben Betretungs- und Prüfrechte im Rahmen ihrer Aufgaben. Üblicherweise wird ein Termin angekündigt, bei Gefahr im Verzug auch nicht.
Was passiert bei fehlenden Nachweisen?
Möglich sind Auflagen, Fristsetzungen, Bußgelder und in gravierenden Fällen Nutzungsuntersagungen. Meist geht es zunächst um eine Frist zur Nachholung.
Müssen Prüfberichte automatisch eingereicht werden?
Das ist je nach Land unterschiedlich geregelt. In manchen Fällen genügt die Vorlage auf Verlangen, in anderen sind Berichte bei wesentlichen Mängeln zu übermitteln.