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Bauaufsichtsbehörde: Rolle und Nachweispflichten

Die Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung des Baurechts und kann Prüfnachweise für Ihre Anlagen anfordern.

Kurz gesagt

Die Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung des Bauordnungsrechts. Sie genehmigt Bauvorhaben, kann den Betrieb kontrollieren und Prüfnachweise für sicherheitstechnische Anlagen anfordern.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Womit Betreiber es zu tun bekommen

Typische Anlässe sind wiederkehrende Kontrollen bei Sonderbauten, Beschwerden, Nutzungsänderungen, Bauanträge und Anlässe nach Ereignissen. Gefragt wird dann nach Genehmigung, Brandschutznachweis und den aktuellen Prüfberichten.

Wie Sie auf eine Aufforderung reagieren

Ruhig und vollständig: Fristen notieren, Unterlagen zusammenstellen, fehlende Prüfungen zeitnah beauftragen und den Stand mitteilen, statt die Frist verstreichen zu lassen. Eine nachvollziehbare Abarbeitung ist deutlich besser als Schweigen.

Abgrenzung zu anderen Stellen

Die Feuerwehr berät und führt Brandschauen durch, die Gewerbeaufsicht schaut auf Arbeitsschutz, der Versicherer auf Sachwerte. Die Bauaufsicht bewertet das Bauordnungsrecht. Unterschiedliche Stellen können deshalb unterschiedliche Nachweise verlangen.

Was hilft, bevor Post kommt

Eine gepflegte Objektakte mit Genehmigung, Brandschutznachweis, aktuellen Prüfberichten und dokumentierter Mängelbeseitigung. Wer diese vier Punkte im Griff hat, beantwortet fast jede Anfrage innerhalb eines Tages.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Darf die Bauaufsicht einfach kommen?

Behörden haben Betretungs- und Prüfrechte im Rahmen ihrer Aufgaben. Üblicherweise wird ein Termin angekündigt, bei Gefahr im Verzug auch nicht.

Was passiert bei fehlenden Nachweisen?

Möglich sind Auflagen, Fristsetzungen, Bußgelder und in gravierenden Fällen Nutzungsuntersagungen. Meist geht es zunächst um eine Frist zur Nachholung.

Müssen Prüfberichte automatisch eingereicht werden?

Das ist je nach Land unterschiedlich geregelt. In manchen Fällen genügt die Vorlage auf Verlangen, in anderen sind Berichte bei wesentlichen Mängeln zu übermitteln.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.