Wissen

Garagenverordnung: Mittel- und Großgaragen

Die Garagenverordnungen der Länder unterscheiden Klein-, Mittel- und Großgaragen und knüpfen daran Anforderungen an Lüftung und Sicherheitstechnik.

Kurz gesagt

Die Garagenverordnungen der Länder unterscheiden Klein-, Mittel- und Großgaragen nach Nutzfläche und knüpfen daran Anforderungen an Lüftung, Entrauchung, Rettungswege und Sicherheitstechnik.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Die üblichen Größenklassen

Verbreitet ist die Einteilung in Kleingaragen bis 100 Quadratmeter, Mittelgaragen über 100 bis 1.000 Quadratmeter und Großgaragen über 1.000 Quadratmeter Nutzfläche. Zusätzlich wird zwischen offenen und geschlossenen Garagen unterschieden, was für die Lüftung entscheidend ist.

Offen oder geschlossen

Offene Garagen haben ausreichend große, dauerhaft freie Öffnungen und kommen häufig ohne maschinelle Lüftung aus. Geschlossene Garagen brauchen in der Regel eine maschinelle Lüftung, oft kombiniert mit einer CO-Warnanlage. Nachträglich zugestellte Öffnungen können eine offene Garage rechnerisch zu einer geschlossenen machen.

Was geprüft wird

Volumenströme und Betriebsarten der Lüftung, Funktion und Kalibrierung der CO-Warnanlage, gegebenenfalls Entrauchung, Sicherheitsbeleuchtung und die Rettungswegkennzeichnung. In größeren Anlagen kommen Löschanlagen dazu.

Neue Themen im Bestand

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Fahrradräume und Lagernutzungen verändern Brandlast und Nutzung. Das ist kein Prüfthema im engeren Sinn, aber ein guter Anlass, das Brandschutzkonzept ansehen zu lassen.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Ist unsere Tiefgarage automatisch prüfpflichtig?

Nicht automatisch. Es kommt auf Größe, Bauart und Genehmigung an. Mittel- und Großgaragen sind der typische Fall.

Wie oft müssen CO-Sensoren getauscht werden?

Nach Herstellerangabe, häufig alle drei bis fünf Jahre. Abgelaufene Sensoren sind ein klassischer Mangel bei der Prüfung.

Gilt die Verordnung auch für Mitarbeiterparkhäuser?

Ja, die Einstufung hängt an Größe und Bauart, nicht an der Frage, wer dort parkt.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.