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Hochhaus: ab 22 Metern gilt anderes Recht

Als Hochhaus gilt ein Gebäude, dessen oberster Aufenthaltsraum mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt.

Kurz gesagt

Als Hochhaus gilt nach Musterbauordnung ein Gebäude, bei dem der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraums mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Daraus folgen deutlich strengere Anforderungen.

Ob eine Prüfung nötig ist, steht in Ihrer Baugenehmigung, im Brandschutznachweis und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Warum ausgerechnet 22 Meter

Die Grenze orientiert sich an der Reichweite der üblichen Rettungsgeräte der Feuerwehr. Oberhalb dieser Höhe kann nicht mehr regelhaft angeleitert werden, deshalb muss das Gebäude die Rettung selbst sicherstellen, über Sicherheitstreppenräume, Druckbelüftung und weitere Technik.

Typische Anlagentechnik

Sicherheitstreppenraum mit Druckbelüftung, Brandmeldeanlage mit Aufschaltung, Sicherheitsstromversorgung, Feuerwehraufzug, Steigleitungen und häufig Sprinklerung. Diese Anlagen greifen ineinander, weshalb die Wirkprinzipprüfung im Hochhaus besonders aufwendig ist.

Gemischte Nutzung

Wohnen über Gewerbe, Hotel über Handel, Büro über Gastronomie: In einem Hochhaus treffen oft mehrere Nutzungsarten mit eigenen Anforderungen aufeinander. Die Prüfung muss alle abdecken, nicht nur die dominante Nutzung.

Aufwand realistisch planen

Messungen an der Druckbelüftung erfolgen geschossweise und in verschiedenen Türstellungen, Aufzugsfunktionen werden einzeln geprüft. Rechnen Sie mit mehreren Tagen und einem abgestimmten Ablaufplan über alle Gewerke.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Betreiber vor der Beauftragung am häufigsten fragen.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns
Wie wird die Höhe genau gemessen?

Vom Fußboden des höchstgelegenen Aufenthaltsraums bis zur Geländeoberfläche im Mittel. Details regelt die Landesbauordnung.

Gilt die Hochhausrichtlinie überall?

Die Muster-Hochhausrichtlinie ist eine Vorlage; verbindlich ist die Umsetzung des jeweiligen Landes zusammen mit Ihrer Genehmigung.

Wir haben ein Staffelgeschoss. Sind wir ein Hochhaus?

Das hängt davon ab, ob dort ein Aufenthaltsraum liegt und wie hoch dessen Fußboden ist. Im Zweifel klärt das die Bauaufsicht.

Prüfung anfragen oder selbst steuern

Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Wer seine Prüfungen selbst organisiert, testet PrüfSmart 30 Tage kostenlos.